Rechtliche Hinweise

Elektronisches Recht

ElektroG – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Gemäß den europäischen Leitlinien [RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte] dürfen gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr mit unsortierten Siedlungsabfällen entsorgt werden.

Sie müssen getrennt erhoben werden. Das Wheelie-Bin-Symbol zeigt die Notwendigkeit einer separaten Sammlung an. –Auch Sie können zum Schutz der Umwelt beitragen und dafür sorgen, dass dieses Gerät an die dafür vorgesehenen getrennten Sammelsysteme abgegeben wird, wenn Sie es nicht mehr nutzen möchten.

Unsachgemäße Entsorgung alter elektronischer Geräte gefährdet Mensch und Umwelt! Elektronische Geräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; Dazu gehören wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, aber auch umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Die Verwendung dieser Substanzen in neuen Geräten ist durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz stark eingeschränkt. In einigen Komponenten ist es jedoch auch heute noch notwendig, sie zu verwenden, so dass die alten Geräte oft noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.

In Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 16. März 2005], Altgeräte getrennt von unsortierten Siedlungsabfällen zu sammeln.